zusätzlich zu den Allgemeinen Informationen und Festivalregeln gilt auf dem Campingplatz folgendes:
Einlass
Freitag , 03.08. 2018: ab 13:00 Uhr
Samstag, 04.08.2018: ab 13:00 Uhr
Abreise
Sonntag, 05.08.2018: bis 12 Uhr
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Die Zugangsberechtigung in Form eines gültigen Festivalarmbandes - ist bei jedem Betreten des Campingplatzes unaufgefordert dem Sicherheitspersonal vorzuzeigen.
Mit dem Erwerb der Zugangsberechtigung ist kein Anspruch auf eine bestimmte Campingfläche verbunden.
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auf dem Campingplatz sind Zelte, PKWs, Wohnmobile, Fahrzeuge bis 3,5 t erlaubt
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für Wohnmobile etc. haben wir hier keinen Strom- und/oder Wasseranschluss
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bitte die Zelte und Fahrzeuge platzsparend aufstellen
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Das Mitbringen und Aufstellen von Groß- und Partyzelten ist nicht gestattet. Diese Regelung gilt ebenso für festes Mobiliar (Sessel, Couches,
Bierzeltgarnituren, Kühlschränke, Teppiche, Hausrat).
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Ausgewiesene Rettungswege sind unter allen Umständen frei zu halten!
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Fahr- und Fußwege sind in jedem Fall von Zelten freizuhalten
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Wege, Anlagen und sämtliche Einrichtungen des Campingplatzes bitte sauber halten und pfleglich behandeln
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Beschädigungen an der Flora (Bäume, Sträucher) und an sonstigen baulichen Anlagen (Sportanlagen, Bänke) werden umgehend und ausnahmslos zur Anzeige gebracht
(Sachbeschädigung)! Hierunter fällt auch das Ausheben von Regenrinnen oder Bodenlöchern.
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Dies gilt auch für die zur Verfügung gestellten Toiletten.
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Urinieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten ist nicht gestattet.
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Der Veranstalter haftet nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer oder Naturereignisse entstehen.
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Das Mitbringen von Tieren ist nicht gestattet.
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Personen, die sich ohne eine Berechtigung auf dem Campingplatz aufhalten, werden wegen Leistungserschleichung (§ 265a StGB) und Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)
angezeigt!
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Die Abreise muss bis Sonntag, 12 Uhr erfolgen.
Verbotene Gegenstände auf dem Campingplatz, die Ihr bitte am besten gleich zu Hause lasst:
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jegliche Behältnisse aus Glas (also auch Flaschen!)
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Waffen aller Art
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Pyrotechnische Gegenstände aller Art, Fackeln, Laserpointer
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Säurebatterien und Notstromaggregate
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Gaskartuschen über 450g Füllgewicht
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Gasflaschen, welche nicht fest in Wohnmobilen verbaut sind
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Biertischgarnituren
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Musik-/Tonanlagen
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Sperrmüll und sperrige Gegenstände, Einkaufswagen
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offenes Feuer und Lagerfeuer
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Brandbeschleuniger
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Trockeneis
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verbotene, verfassungsfeindliche und/oder indizierte Symbole/Schriftzüge/Darstellungen
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Fest- und Partyzelte, Großzelte
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Drohnen und andere unbemannte Luftfahrzeuge
Erlaubte Gegenstände auf dem Campingplatz
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Zelte, Pavillons und Zubehör
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Proviant und Getränke (kein Glas!)
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Taschenmesser mit einer nicht feststehenden Klinge bis maximal 6 cm
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Essbesteck
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Kameras
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Sackkarre und Bollerwagen
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Kleine Grills
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Gaskartuschen (Stech- und Ventilkartuschen) bis maximal 450 Gramm Füllgewicht für Gaskocher, Gasgeräte müssen sich in einem technisch Einwand freiem Zustand
befinden
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für Campingnutzung zugelassene Gelbatterien
Wir behalten uns das Recht vor Besuchern mit verbotswidrig mitgeführten Dingen den Eintritt zu verweigern bzw. derartige Dinge zu beschlagnahmen. Straftaten
werden sofort zur Anzeige gebracht.
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keinen Spiritus oder Benzin benutzen!
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nur festen Grillanzünder verwenden. Flüssiger Grillanzünder ist verboten!
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Holzkohleanzünder nach Gebrauchsanleitung verwenden und den Grill nie unbeaufsichtigt brennen lassen.
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Nach dem Grillen die Kohlen ausbrennen lassen. Nicht mit Wasser ablöschen! Da sonst große Mengen von heißem Wasserdampf entstehen, die Verbrühungen
verursachen.
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Kohle zum Ausglühen nie auf Rasen oder Acker schütten!
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Abgekühlte Kohle kann in die dafür vorgesehenen Aschetonnen entsorgt werden.
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Bei Sturm oder ähnlichen Witterungsverhältnissen kann das Grillen aus Sicherheitsgründen untersagt werden.
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Bei Ausbruch von Feuer ist unverzüglich der Ordnungsdienst zu informieren, auch wenn das Feuer selbst gelöscht werden konnte.
... Sooo, und jetzt viel Spaß beim Grillen.